STATUTEN

Name & Sitz

Unter dem Namen «Les amis des boules» besteht ein Verein gem. Art. 60ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Zug.

Zweck

Der am 6. November 2020 gegründete Verein bezweckt die Pflege und die Verbreitung des Pétanquesportes und der Gemeinschaft.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Vereinsphilosophie

Die Philosophie des Vereins ist es, einen respektvollen Umgang im Spiel zwischen Jung und Alt und unabhängig vom Können der Mitglieder zu pflegen.

Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Generalversammlung (GV) festgelegt werden.

  • Jährlicher Mitgliederbeitrag (zu bezahlen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung) – Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen keinen Jahresbeitrag.
  • Gönnerbeiträge

Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Vereinsjahr

Das Vereinsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober.

Mitgliedschaft

Neumitglieder können jederzeit auf Anfrage provisorisch durch den Vorstand aufgenommen werden. Über die definitive Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die GV.

Ehrenmitglieder werden durch die GV ernannt und sind von der Beitragsplicht befreit.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Austritt: Ein Vereinsaustritt ist per 31. Oktober dem Vorstand zu kommunizieren.

Ausschluss: Ein Vereinsmitglied kann jederzeit vom Vorstand vom Verein ausgeschlossen werden. Zwingende Ausschlussgründe sind:

  • Schlechtes und auf den Club störendes Benehmen
  • Verletzung der Kameradschaft
  • Nicht Nachkommen der finanziellen Verpflichtungen

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. (Präsident, Kassier, eine weitere Person)

Die Amtsdauer beginnt am Tag der Wahl. Die Vorstandsmitglieder können jeweils an der jährlichen GV neu gewählt werden.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen.

Der Vorstand ist bei seinen Beschlussfassungen bei Anwesenheit von mind. 3 Vorstandsmitgliedern beschlussfähig.

Befugnisse:

  • Aufnahme & Ausschluss von Mitgliedern
  • Kann über Mittel bis zu Fr. 2’000.- für Vereinszwecke ohne Zustimmung der GV verfügen.

Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Herbst statt. Zur GV werden die Mitglieder spätestens 3 Wochen vor der GV vom Vorstand unter Beilage der Traktandenliste eingeladen.

Die GV hat die folgenden Aufgaben und Befugnisse:

  • Genehmigung bzw. Ablehnung des Protokolls der letzten GV
  • Mögliche Wahl/Abwahl des Vorstandes
  • Entscheidet über definitive Aufnahmen, resp. Ausschlüsse von Mitgliedern
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge
  • Bestätigung und/oder Anpassung der Statuten
  • Bestätigung und/oder Anpassungen der Statuten
  • Behandlung der eingebrachten Traktanden/Anträgen (mind. eine Woche vor der GV)

An der GV besitzt jedes Mitglied eine Stimme, die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

Haftung & Versicherung

Für allfällige Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die Versicherung gegen Unfall sowie Schädigung Dritter während der Ausübung des Pétanquesports ist Angelegenheit des einzelnen Mitglieds. Eine Haftung durch den Verein ist ausgeschlossen.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann an jeder GV durch Vereinsbeschluss herbeigeführt werden. Bei einer Auflösung des Vereins entscheidet die GV über das restliche Vereinsvermögen und die verbliebene Vereinsinfrastruktur.

Kontrollstelle

Es besteht eine Kontrollstelle innerhalb des Vereinsvorstands, unabhängig von den Finanzen.

Inkrafttreten

Diese Statuten treten auf Beschluss der Generalversammlung vom 14. Oktober 2023 in Kraft.

Der Präsident, Alain Comte

Der Vize-Präsident, Philipp Luzzani